Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektrofahrräder

2012-06-20 12:04:00

Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektrofahrräder!

Da einige Händler immer wieder falsche Auskünfte geben, anbei ein Link der WKO Österreich.

Die Rechtslage ist nicht einheitlich: die EU Richtlinie 2002/24/EC stellt auf die Eigenschaft als Pedelec ab, sie sieht die Ausnahme für die Typengenehmigung nur für Elektrofahrräder vor, die zum Betrieb eine Pedalbetätigung erfordern. Die österreichischen Bestimmungen hingegen behandeln ein E-Rad als Fahrrad, wenn es eine bestimmte Geschwindigkeit und Leistung nicht überschreitet, unabhängig von der Art der Steuerung.

http://www3.wkstmk.at/grem2/RS_Juni2012/SchnellePedelecs/Rechtliche%20Rahmenbedingungen%20f%C3%BCr%20Elektrofahrr%C3%A4der.pdf


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