Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektrofahrräder!
Da einige Händler immer wieder falsche Auskünfte geben, anbei ein Link der WKO Österreich.
Die Rechtslage ist nicht einheitlich: die EU Richtlinie 2002/24/EC stellt auf die Eigenschaft als Pedelec ab, sie sieht die Ausnahme für die Typengenehmigung nur für Elektrofahrräder vor, die zum Betrieb eine Pedalbetätigung erfordern. Die österreichischen Bestimmungen hingegen behandeln ein E-Rad als Fahrrad, wenn es eine bestimmte Geschwindigkeit und Leistung nicht überschreitet, unabhängig von der Art der Steuerung.
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